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Allgemeine Geschäftsbedingungen der flustix GmbH

– Zertifizierungsprogramme, Prüfungen, Audits und Nutzung von Zertifizierungszeichen –

 

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der flustix GmbH, Kronprinzendamm 20, 10711 Berlin (nachfolgend „flustix“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Zusammenhang mit Produktprüfungen, Laboranalysen, Audits, Konformitätsbewertungen, Zertifizierungen sowie der Nutzung von flustix-Zertifizierungszeichen.

1.2
Der Auftraggeber handelt ausschließlich als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht erbracht.

1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn flustix ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

 

2. Das flustix-Zertifizierungssystem

2.1
flustix betreibt ein unabhängiges Zertifizierungssystem zur Bewertung von Produkten, Verpackungen, Produktinhalten, Rohstoffen und Halbzeugen anhand programmspezifischer Kriterien.

2.2
flustix ist Systeminhaberin der Zertifizierungsprogramme sowie der zugehörigen Zertifizierungszeichen (flustix-Siegel).

2.3
Die technische Prüfung, Auditierung und Zertifizierung erfolgt ausschließlich durch unabhängige, von flustix anerkannte Zertifizierungsstellen, Prüfstellen und Prüflabore. flustix ist nicht selbst Zertifizierungsstelle.

2.4
Ein Anspruch auf die Beauftragung einer bestimmten Zertifizierungsstelle besteht nicht.

 

3. Das flustix-Siegel-Portfolio (Zertifizierungszeichen)

flustix betreibt mehrere Zertifizierungszeichen, die jeweils auf klar abgegrenzte Prüfgegenstände bezogen sind. Maßgeblich sind die jeweiligen Zertifizierungsprogramme in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

3.1 flustix LESS PLASTICS GESAMTPRODUKT

Dieses Zertifizierungszeichen bezieht sich auf das Produkt und die zugehörige Verpackung.
Produkt und Verpackung werden unabhängig voneinander geprüft und müssen jeweils die Anforderungen des entsprechenden Zertifizierungsprogramms erfüllen.

3.2 flustix LESS PLASTICS PRODUKT

Dieses Zertifizierungszeichen bezieht sich ausschließlich auf das Produkt selbst.
Die Verpackung ist nicht Bestandteil der Prüfung und bleibt unberücksichtigt.

3.3 flustix LESS PLASTICS VERPACKUNG

Dieses Zertifizierungszeichen bezieht sich ausschließlich auf die Verpackung.
Das Produkt selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung und bleibt unberücksichtigt.

3.4 flustix PRODUKTINHALT MIKROPLASTIKFREI

Dieses Zertifizierungszeichen bezieht sich auf Produktinhalte, die gemäß den jeweils geltenden programmspezifischen Kriterien als mikroplastikfrei bewertet werden.
Der Nachweis erfolgt durch labortechnische Prüfungen durch unabhängige Prüflabore.

3.5 flustix RECYCLED

Dieses Zertifizierungszeichen bezieht sich auf den Einsatz von Rezyklaten in Produkten, Rohstoffen oder Halbzeugen.
Zertifiziert wird der tatsächlich geprüfte Rezyklatanteil bezogen auf den jeweiligen Prüfgegenstand.

3.6 flustix RECYCLABLE

Dieses Zertifizierungszeichen bezieht sich auf die Recyclingfähigkeit von Verpackungen oder Halbzeugen.
Gegenstand der Prüfung ist ausschließlich der jeweilige Verpackungs- oder Materialaufbau.
Das Produkt selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung.

 

4. Vorprüfung und Antrag

4.1
Die Vorprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfgegenstand für das jeweilige Zertifizierungsprogramm geeignet ist sowie der Definition des Prüf- und Auditumfangs.

4.2
Der Auftraggeber stellt flustix alle für die Vorprüfung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Referenzmuster zur Verfügung.

4.3
Auf Grundlage der Vorprüfung erstellt die zuständige Zertifizierungsstelle ein Angebot über Umfang und Durchführung der Prüfung.

 

5. Prüfung, Audit und Zertifizierung

5.1
Der Vertrag über die Durchführung der Prüfung, des Audits und/oder der Zertifizierung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Zertifizierungsstelle zustande.

5.2
Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf den im Angebot definierten Prüfgegenstand.

5.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Prüfung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und unverzüglich bereitzustellen.

5.4
Änderungen an Materialien, Rezepturen, Produktionsprozessen oder Lieferketten, die Einfluss auf die Zertifizierung haben können, sind flustix unverzüglich mitzuteilen.

 

6. Wiederkehrende Konformitätsprüfungen

6.1
Zertifizierte Produkte unterliegen regelmäßigen Überprüfungen gemäß den jeweiligen Zertifizierungsprogrammen.

6.2
Art, Umfang und Turnus der Überprüfungen richten sich nach dem jeweiligen Zertifizierungszeichen.

 

7. Nutzung der Zertifizierungszeichen

7.1
Die Nutzung eines flustix-Zertifizierungszeichens setzt ein gültiges Zertifikat sowie den Abschluss einer separaten Lizenzvereinbarung mit flustix voraus.

7.2
Die Nutzung ist ausschließlich für den zertifizierten Prüfgegenstand in der geprüften Ausführung zulässig und an eine individuelle Lizenznummer gebunden.

 

8. Haftung

8.1
flustix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet flustix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

8.3
Eine Haftung für fehlerhafte Prüfergebnisse aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

 

9. Vertraulichkeit und Veröffentlichung

9.1
flustix behandelt alle vom Auftraggeber übermittelten Informationen vertraulich.

9.2
Zertifizierte Prüfgegenstände können mit Lizenznummer in der öffentlichen flustix-Datenbank veröffentlicht werden.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2
Gerichtsstand ist Berlin.

10.3
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

10.4
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.